ENTSORGUNGSHINWEISE

Gültig für Deutschland:

Hersteller aller anco® – Produkte ist die faro IMPORT EXPORT GmbH & Co. KG, mit Sitz in der  Gewerbeparkstraße 21 in 03099 Kolkwitz. Die faro IMPORT EXPORT GmbH & Co. KG ist gem. §18 Abs. 2 ElektroG registriert unter WEEE 28716151.

Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
(ElektroG)

Hersteller aller anco® – Produkte ist die faro IMPORT EXPORT GmbH & Co. KG mit Sitz in der Gewerbeparkstraße 21 in 03099 Kolkwitz. Die faro IMPORT EXPORT GmbH & Co KG ist gem §18 Abs. 2 ElektroG registriert unter WEEE 28716151.

Was verbirgt sich hinter dem ElektroG?

Die sog. WEEE-Richtlinie (engl. für Waste of Electrical and Electronic Equipment) ist eine EU-Richtlinie (2002/96/EG) zur Umsetzung des  Grundsatzes des Verursacherprinzips der europäischen Umweltpolitik. Das Ziel der WEEE-Richtlinie ist das Vermeiden, das Verringern und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektroaltgeräten. Wie alle Mitgliedsstaaten der EU hat auch Deutschland mit dem sogenannten Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) die vorgegebenen Rahmenbedingungen der WEEE-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. 

Warum braucht es ein ElektroG?
Es geht um nicht weniger als den Schutz von Umwelt und Gesundheit und darum, die natürlichen Ressourcen zu schonen. Eine fachgerechte Entsorgung und möglichst effiziente Verwertung sind dafür grundlegende Voraussetzung. Deshalb ist jeder Verbraucher gesetzlich verpflichtet, alte Elektro- und Elektronikgeräte nicht nur getrennt zu sammeln, sondern auch an die entsprechenden Rücknahmestellen zurückzugeben.
Grundsätzlich gilt: Abfallvermeidung geht vor Abfallbewirtschaftung (Richtlinie 2008/98/EU). Bei Elektro- und Elektronikgeräten kommen hier beispielsweise die Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung und damit Weiterverwendung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht. Siehe auch das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder:
https://www.bmuv.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-desbundes-unter-beteiligung-der-laender/

Welche Geräte bzw. Produkte fallen unter das ElektroG?
Unter das ElektroG fallen alle Geräte, die elektrisch oder elektronisch betrieben werden und am Ende ihrer Lebensdauer als Abfall entsorgt werden, sofern sie für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind und

a) zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder

b) der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen

 

(§3 Abs. 1 ElektroG) Zu den Geräten, die unter das ElektroG fallen, gehören beispielsweise:

  • Haushaltsgeräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Staubsauger, Toaster, etc.
  • IT- und Telekommunikationsgeräte wie Computer, Laptops, Tablets, Mobiltelefone, Faxgeräte, Drucker, etc.
  • Unterhaltungselektronik wie Fernseher, Radios, DVD-Player, Videokameras, Spielkonsolen, etc.
  • Elektronisches Zubehör wie Ladegeräte, Kabel, Powerbanks, etc.
  • Elektrowerkzeuge und Geräte zur Gartenpflege wie Bohrmaschinen, Rasenmäher, Heckenscheren, etc.
  • Beleuchtungskörper wie Glühlampen, LED-Lampen, Leuchten, etc.

Wo kann ich Elektroaltgeräte entsorgen?
In Deutschland können Elektroaltgeräte an vielen verschiedenen Stellen entsorgt werden, um sicherzustellen, dass sie fachgerecht recycelt oder entsorgt werden. Hier sind einige Möglichkeiten: 

  • Wertstoffhöfe und Recyclinghöfe: In vielen Städten und Gemeinden gibt es Wertstoffhöfe oder Recyclinghöfe, die Elektroaltgeräte kostenlos annehmen. Hier können Sie Ihre Geräte direkt abgeben oder in spezielle Container werfen. 
  • Sammelstellen: Es gibt auch spezielle Sammelstellen für Elektroaltgeräte, die von öffentlichen Stellen oder privaten Unternehmen betrieben werden. Diese können sich in der Nähe von Supermärkten, Baumärkten oder anderen Einzelhändlern befinden.
  • Abholung: Einige Gemeinden bieten auch eine kostenlose Abholung von Elektroaltgeräten an. Sie müssen sich normalerweise anmelden und den Abholtermin vereinbaren.
  • Rückgabe beim Händler:
    – Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln
    mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
    1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
    2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft
      oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder  Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

– Dies gilt auch für Onlineshops und Versandhändler, sofern die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Die Rücknahme muss in zumutbarer Entfernung zum  Endkunden gewährleistet werden.

Entsorgung von Batterien und Akkus

Endverbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle Arten von Batterien, unabhängig ob verbaut oder beigefügt, der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Damit leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Schutz von Umwelt und Gesundheit. Batterien sind mit dem Symbol der  durchgestrichenen Mülltonne versehen. Dies bedeutet, dass Batterien nach ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Die Zeichen unterhalb des Symbols weisen gegebenenfalls auf enthaltene Inhaltsstoffe hin: Pb für Blei, Hg für Quecksilber, Cd für Cadmium.

Wichtig: Keine Entsorgung von Batterien und Akkus über den Restmüll bzw. normalen Hausmüll. Sie sind gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet.

Umgang und Entsorgung von defektem Li-Ionen Akku
Als defektes Li-Ionen Akku wird ein Akku bezeichnet, wenn es aufgebläht, gerissen, verschmort oder ausgelaufen ist. Defekte Li-Ionen Akku dürfen nicht per Paket zur Retoure versendet oder im Handel zur Entsorgung abgegeben werden. Sprechen Sie bitte mit Ihrer regionalen Entsorgungsstelle, um ein defektes Akku schnellstmöglich zu entsorgen.

Wo kann ich Alt-Batterien entsorgen?
Verbrauchte Batterien können bei öffentlichen Sammelstellen und überall dort, wo derartige oder vergleichbare Batterien verkauft werden, zurückgegeben werden – unentgeltlich und unabhängig davon, wo Sie sie gekauft haben und von Marke und Typ.

Entsorgungskennzeichen durchgestrichene Mülltonne

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

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